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Exportpalette und ISPM 15: Was für Kunststoff gilt

Aktualisiert am · Technische Redaktion ROLL

Kurz gesagtISPM 15 regelt nur Verpackungen aus Holz: Kunststoffpaletten fallen nicht unter den Standard und brauchen weder Behandlung noch Kennzeichnung. Keile, Bretter und anderes Holzzubehör, das mit der Palette versendet wird, unterliegen dem Standard aber weiterhin.

Was ist ISPM 15

ISPM 15 ist der Internationale Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15. Herausgeber ist die IPPC, das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen unter dem Dach der FAO. Die letzte Revision stammt von 2018 und wurde 2019 veröffentlicht [1].

Kunststoffpalette mit Rollen wird ohne ISPM-15-Kennzeichnung für den Export in einen Container geladen
Die Kunststoffpalette fällt nicht unter ISPM 15: keine Behandlung, keine Kennzeichnung, kein Zertifikat.

Der Standard soll verhindern, dass Insekten und andere Holzschädlinge in Paletten, Kisten und Verschlägen von einem Kontinent in den anderen reisen. Deshalb verlangt er, dass Holzverpackungen vor dem Versand behandelt und gekennzeichnet werden.

Wofür ISPM 15 gilt

Schema, was unter ISPM 15 fällt und was nicht: Massivholz gegenüber Kunststoff, Metall und Pressholz
Unter ISPM 15 fällt Massivholz über 6 mm. Nicht darunter fallen Kunststoff, Metall, Sperrholz, OSB und Pressholz.

ISPM 15 regelt Verpackungen aus Holz im internationalen Handel: Paletten, Kisten, Verschläge, Keile, Bretter und Stauholz [1].

Der Standard nimmt selbst einige Materialien mit geringem Schädlingsrisiko aus, unter anderem [1]:

  • Holz bis 6 mm Dicke;
  • Holzwerkstoffe, die mit Leim, Hitze oder Druck hergestellt sind: Sperrholz, OSB, Spanplatten;
  • Wein- und Spirituosenfässer, die bei der Herstellung erhitzt wurden;
  • Sägemehl, Späne und Holzwolle;
  • Holzteile, die fest mit Fahrzeugen und Containern verbunden sind.

Kunststoffpaletten fallen nicht unter den Standard

Der Standard erwähnt Kunststoff nicht, weil er nur von Holz handelt. Eine Kunststoffpalette fällt also nicht unter ISPM 15: Sie muss nicht behandelt und nicht gekennzeichnet werden, ein Zertifikat ist nicht nötig [1][4].

Dasselbe gilt für Metallpaletten und für Pressholzpaletten, die zu den Holzwerkstoffen zählen. In der Praxis spart Kunststoff einen Arbeitsschritt: Sie müssen keinen zertifizierten Lieferanten prüfen, keine Kennzeichnung auf gebrauchten Paletten kontrollieren, und das Risiko sinkt, dass eine Palette ohne Kennzeichnung im Container landet.

Zugelassene Behandlungen und Kennzeichnung

Schema der ISPM-15-Kennzeichnung mit den vier Elementen: IPPC-Ähre, Ländercode, Betriebscode, Behandlung
Die ISPM-15-Kennzeichnung hat immer vier Elemente: IPPC-Ähre, Ländercode, Code des Betriebs, HT oder DH.

Für Holz nennt ISPM 15 folgende zugelassene Behandlungen [1]:

Code Behandlung Anforderung
HT Hitzebehandlung mindestens 56 °C im Kern über mindestens 30 Minuten ohne Unterbrechung
DH dielektrische Erwärmung mindestens 60 °C über 1 Minute ohne Unterbrechung in der gesamten Holzdicke
MB Begasung mit Methylbromid in der EU verboten (siehe unten)
SF Begasung mit Sulfurylfluorid vom Standard zugelassen

Die Kennzeichnung muss sichtbar sein, solange die Verpackung im Einsatz ist. Der Standard empfiehlt, sie auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten anzubringen. Sie enthält immer vier Elemente [1]:

  1. das IPPC-Symbol (die Ähre);
  2. den ISO-Ländercode, zum Beispiel DE für Deutschland, AT für Österreich, IT für Italien;
  3. den Code des zugelassenen Betriebs;
  4. den Code der Behandlung (HT, DH, MB oder SF).

Methylbromid: in der EU nicht mehr im Einsatz

Die Entscheidung 2008/753/EG hat Methylbromid aus den in der Union zugelassenen Wirkstoffen ausgeschlossen. Die Mitgliedstaaten mussten die Zulassungen bis zum 18. März 2009 widerrufen, eine Aufbrauchfrist lief am 18. März 2010 ab [2].

Deshalb tragen in der EU gekennzeichnete Holzpaletten HT oder DH. Eine Palette mit dem Kürzel MB kann noch aus Ländern außerhalb der EU kommen, ein Betrieb in der EU darf sie aber nicht so behandeln.

Was mit einer Kunststoffpalette Pflicht bleibt

Holzkeil und Rollenkeil aus Kunststoff nebeneinander im Vergleich für den Export
Auf der Kunststoffpalette unterliegt der Holzkeil weiterhin ISPM 15, der Kunststoffkeil nicht.

Die Kunststoffpalette fällt aus dem Standard heraus, das Zubehör aus Massivholz nicht [1]:

  • Keile und Klötze zum Sichern von Rollen, Rohren und Fässern;
  • Trennbretter zwischen den Lagen;
  • Kanthölzer und Leisten, die an der Ladung befestigt sind;
  • Stauholz im Container.

Jedes dieser Teile muss behandelt und gekennzeichnet sein. Schon ein einziger Keil ohne Kennzeichnung kann den Container am Zoll stoppen, mit Kosten für Kontrolle, Behandlung oder Rücksendung.

Bei Rollenladungen tauschen Sie deshalb auch das Zubehör aus: Rollenkeile und Sättel aus Kunststoff fallen wie die Palette nicht unter ISPM 15. Siehe Rollenkeile und Paletten für Rollen.

Sendungen innerhalb der Europäischen Union

Schematische Karte: Sendungen innerhalb der EU ohne ISPM 15 und Sendungen außerhalb der EU mit ISPM 15
Innerhalb der EU darf die unbehandelte Holzpalette in der Regel frei reisen. Verlässt die Ware die EU, braucht sie ISPM 15.

Die EU-Regeln für Holzverpackungen beruhen auf der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und betreffen Waren, die aus Drittländern eingeführt werden. Für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten gelten sie nicht [3].

Bei Sendungen innerhalb der EU ist die unbehandelte Holzpalette daher meist zulässig: Sie kann etwa von Mailand nach Lyon oder Barcelona reisen. Eine Ausnahme ist Nadelholz aus einem abgegrenzten Gebiet für den Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus). Der Durchführungsbeschluss 2012/535/EU verlangt, dass Holzverpackungen, die diese Gebiete verlassen, in einem zugelassenen Betrieb behandelt und nach ISPM 15 gekennzeichnet werden [5]. Das abgegrenzte Gebiet umfasst ganz Festlandportugal und die Insel Madeira [6]. Dazu kommen begrenzte Befallsherde in Spanien [6] und seit November 2025 einer in den Landes in Frankreich [7].

Geht die Ware weiter in ein Land außerhalb der EU, brauchen Sie konforme Paletten und konformes Zubehör oder Materialien, die nicht unter den Standard fallen. Achten Sie auf europäische Länder, die nicht zur EU gehören:

  • Großbritannien (England, Schottland, Wales): Seit dem 1. Januar 2021 müssen Verpackungen aus Massivholz ISPM 15 erfüllen, egal aus welchem Land sie kommen, also auch aus der EU. Kontrollen sind an der Grenze oder am Bestimmungsort möglich [8].
  • Schweiz: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gibt an, dass Schweizer Unternehmen ISPM 15 für Exporte in Länder außerhalb der EU brauchen [9]. Für Sendungen aus der EU in die Schweiz klären Sie die Regeln mit dem Empfänger.
  • Norwegen: Die norwegische Lebensmittelbehörde Mattilsynet verlangt vom Importeur, dass er prüft, ob alle Holzverpackungen der Sendung die ISPM-15-Kennzeichnung tragen [10].

Praktische Tipps für den Versand

Rollenladung im Container, alle für ISPM 15 zu prüfenden Holzteile hervorgehoben
Prüfen Sie vor dem Export das gesamte Holz der Ladung: Palette, Keile, Bretter, Leisten und innere Kisten.
  • Prüfen Sie das gesamte Holz der Ladung, nicht nur die Palette: Keile, Bretter, Leisten, innere Kisten.
  • Fragen Sie Ihren Kunden im Ausland nach den Regeln seines Landes. ISPM 15 ist der Grundstandard, einige Länder verlangen zusätzliche Kontrollen oder Dokumente.
  • Verwenden Sie für den Export keine gebrauchten Holzpaletten ohne lesbare Kennzeichnung: Eine abgeriebene Kennzeichnung gilt in der Regel als fehlend.
  • Bei regelmäßigen Sendungen in Länder außerhalb der EU sparen Paletten und Zubehör aus Kunststoff bei jeder Sendung eine Kontrolle.
  • Für Einwegsendungen wiegt eine leichte, nestbare Kunststoffpalette nur wenige Kilo und braucht keine Behandlung. Die Klassen stehen im Ratgeber Traglast von Kunststoffpaletten.

Den vollständigen Kostenvergleich der beiden Materialien finden Sie in Kunststoffpalette oder Holzpalette.

Häufige Fragen

Müssen Kunststoffpaletten eine ISPM-15-Kennzeichnung tragen?

Nein. ISPM 15 gilt für Verpackungen aus Holz im internationalen Handel. Kunststoffpaletten sind kein Holz und fallen deshalb nicht unter den Standard: Sie müssen weder behandelt noch gekennzeichnet werden.

Was bedeutet das Kürzel HT auf der Palette?

HT steht für die Hitzebehandlung nach ISPM 15: Das Holz muss im Kern mindestens 56 °C über mindestens 30 Minuten ohne Unterbrechung erreichen. Das Kürzel steht in der Kennzeichnung zusammen mit dem IPPC-Symbol, dem Ländercode und dem Code des Betriebs, der die Behandlung durchgeführt hat.

Ist Methylbromid noch zugelassen?

In der Europäischen Union nicht: Die Entscheidung 2008/753/EG hat Methylbromid aus den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen, die Zulassungen mussten bis zum 18. März 2009 widerrufen werden. Für Exporte aus der EU kommen daher die thermischen Verfahren HT oder DH zum Einsatz.

Was passiert, wenn ich Kunststoffpaletten mit Holzkeilen versende?

Keile, Bretter und andere Sicherungselemente aus Massivholz sind Holzverpackung und müssen ISPM 15 erfüllen, auch wenn die Palette aus Kunststoff ist. Ein unbehandelter Keil kann die Sendung an der Grenze aufhalten. Die einfachste Lösung sind Keile und Sättel aus Kunststoff.

Brauche ich ISPM 15 auch für den Versand in ein anderes EU-Land?

In der Regel nicht. Die EU-Anforderungen an Holzverpackungen aus der Verordnung (EU) 2016/2031 betreffen Waren aus Drittländern und gelten nicht für den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Für Sendungen innerhalb der EU ist die unbehandelte Holzpalette daher meist zulässig. Eine Ausnahme ist Nadelholz aus den abgegrenzten Gebieten für den Kiefernholznematoden (ganz Festlandportugal, Madeira und einige begrenzte Gebiete in Spanien und Frankreich): Es muss nach ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet sein. Das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Norwegen gehören nicht zur EU. Großbritannien verlangt ISPM 15 auch für Holz aus der EU.

Quellen

  1. IPPC/FAO: ISPM 15, Regulation of wood packaging material in international trade (rev. 2018, veröff. 2019)
  2. Entscheidung 2008/753/EG der Kommission (Nichtaufnahme von Methylbromid)
  3. Europäische Kommission: Requirements for wood packaging material and dunnage
  4. Wikipedia: ISPM 15 (Sekundärquelle)
  5. Durchführungsbeschluss 2012/535/EU der Kommission, Maßnahmen gegen den Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus)
  6. Europäische Kommission: List of demarcated areas for the presence of pine wood nematode
  7. EPPO Reporting Service: First report of Bursaphelenchus xylophilus in France (2025)
  8. GOV.UK: Wood packaging material for import and export
  9. Bundesamt für Umwelt BAFU: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Export von Holzverpackungen ISPM 15
  10. Mattilsynet (Norwegen): Facts about wood packaging material following imported goods
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